E-ZUSTELLUNG NEUSehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde! Aufgrund der Novelle des Zustellgesetzes BGBl.I Nr. 104/2018 (mitunter neue Regelungen für E-Zustellung) können Sie ab dem 01.12.2019 Ihre neuen behördlichen Sendungen nicht mehr über meinBrief.at abrufen. Künftig rufen Sie als Unternehmen Ihre behördlichen Sendungen im elektronischen Postfach des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort "MeinPostkorb" auf usp.gv.at und als Privatperson über oesterreich.gv.at, sowie in der App "Digitales Amt" ab. Fragen zur Zustellung richten Sie bitte als Unternehmenskunde an den Support des Unternehmensserviceportals (info@usp.gv.at) und als Privatperson an das Bürgerservice des Bundesrechenzentrums (+43 1 71123 88 44 66, support@brz.gv.at). Informationen zu der Gesetzesänderung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/eZustellung-B%C3%BCrger-ab-1.12.2019.html Für privatwirtschaftliche Zustellungen mit einer dauerhaften Archivierung stehen wir Ihnen sehr gerne weiterhin mit unserem Service E-Brief.at zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu auch unser Informationsschreiben. Ihr |